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  • AutorenbildLaurenz Oppolzer

„Ja, ich will“? Die „Referenden“ in der Ukraine

Von 23. bis 27. September fanden in den von Russland kontrollierten Gebieten in der Ost- und Südukraine – Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja – „Referenden“ über einen Beitritt zur russischen Föderation statt. Ersten Meldungen zufolge sollen (teilweise weit) über 90% der Wählerinnen für einen Anschluss an Russland gestimmt haben. Für den ehemaligen russischen Präsidenten Dmitri Medwedew bedeutet dies eine „geopolitische Transformation“ mit „unumkehrbarem Charakter“. Demgegenüber hatten westliche Staaten die Abstimmungen schon im Voraus als „Scheinreferenden“ ohne „rechtliche Grundlage“ verurteilt. Doch wie sind die „Referenden“ völkerrechtlich zu bewerten und welche Konsequenzen bringen sie mit sich?


Ausgangssituation

Bei den betroffenen Gebieten handelt es sich aus völkerrechtlicher Sicht um (besetztes) Territorium der Ukraine. Durch die „Referenden“ sollen deren Bewohnerinnen nun für einen Anschluss an die russische Föderation stimmen. Aus der Sicht Russlands handelt es sich bei den „Referenden“ um einen Akt der Selbstbestimmung. Aus jener des Westens um Scheinreferenden. Der Völkerrechtler Maximilian Bertamini spricht von einem „vorgeschobenen“ Mittel um „Gebietsgewinne in einem illegalen Angriffskrieg faktisch zu verstetigen“. Bernd Grzeszick, Professor für öffentliches Recht der Universität Heidelberg, von „Akten der Fremdbestimmung“ und einer „Perversion“.


Rechtliche Bewertung

Schon das Ziel der Abstimmung, die Abspaltung eines Gebietes von einem Staat gegen dessen Willen, ist völkerrechtlich umstritten. Manche gestehen ein solches Sezessionsrecht zwar zu, jedoch nur im Fall andauernder Unterdrückung und als ultima ratio, also als letzten Ausweg. Für eine solche Unterdrückung, etwa in Form von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, gibt es aber keine Anzeichen. Auch ob die Bewohnerinnen der Gebiete eigenständige „Völker“ darstellen – nur diesen kommt ein solches Sezessionsrecht gegebenenfalls zu – ist fraglich.

Wie der Inhalt sind auch die Modalitäten der Scheinreferenden umstritten. Sie wurden kurzfristig angesetzt und fanden überdies während eines aufrechten Krieges statt. Wer nicht freiwillig zur „Wahl“ ging, wurde Berichten zufolge gezwungen. Wo ein Gang zum Wahllokal aufgrund kriegerischer Handlungen nicht möglich war, zogen „Wahlkommissionen“ in bewaffneter Begleitung von Haus zu Haus. Von einer freien, die Mindeststandards an demokratische Wahlen erfüllenden Abstimmung als Voraussetzung für eine Abspaltung kann also wohl keine Rede sein.

Auch der den „Referenden“ vorangegangene Angriffskrieg Russlands steht ihrer Völkerrechtskonformität entgegen. Dieser stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das völkerrechtliche Aggressionsverbot dar. Die „Referenden“ sind als bloße Folgen dieser Aggression daher ebenfalls völkerrechtswidrig.


Konsequenzen

Die Folgen der „Referenden“ sind je nach Blickwinkel verschieden. Aus Sicht des Westens stellen sie völkerrechtswidrige Eingriffe in die territoriale Souveränität der Ukraine dar. Weder ihr Ergebnis noch die Eingliederung in die russische Föderation darf und wird daher anerkannt werden. Aus russischer Sicht handelt es sich bei den betroffenen Regionen nach deren Eingliederung in die russische Föderation nicht um eigenständige „Volksrepubliken“ oder gar um ukrainisches Staatsgebiet, sondern um Teile Russlands. Militärische Einsätze seitens der Ukraine zum Zweck der Rückeroberung dieser Gebiete würden nunmehr bewaffnete Angriffe gegenüber der russischen Föderation darstellen. Militärische Akte Russlands wären demzufolge als Selbstverteidigung im Sinne des Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen gerechtfertigt.


Der russische Präsident Vladimir Putin kündigte dementsprechend bereits an, die „territoriale Integrität“ Russlands mit allen „zur Verfügung stehenden Mitteln“ verteidigen zu wollen. Auch die Möglichkeit des Einsatzes von Atomwaffen schloss er nicht aus. Die Tatsache, dass ein solcher einen Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen würde, wäre am Ende wohl nicht einmal ein schwacher Trost.


Kurz gesagt

  • Das Ergebnis der mehr als fragwürdigen „Referenden“ in Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja fiel überwältigend zugunsten eines Anschlusses an die russische Föderation aus. In sämtlichen Gebieten sollen über 90 % der Wahlbeteiligten mit „Ja“ gestimmt haben.

  • Chancen auf internationale Anerkennung haben sie jedoch infolge schwerwiegender Mängel in der Durchführung sowie inhaltlicher Bedenken nicht. Das Sezessionsrecht steht den Regionen nicht einmal grundsätzlich, jedenfalls aber nicht unter den gegebenen Umständen zu.

  • In den kommenden Tagen wird ein Akt Russlands erwartet, mit dem die betroffenen Gebiete offiziell Teil der russischen Föderation werden sollen. Militärhandlungen der Ukraine mit dem Zweck der Rückeroberung ihres Territoriums könnten von da an als Angriffe auf russisches Staatsgebiet stilisiert werden.


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Mag. Laurenz Oppolzer brennt für sein Fach. Kaum ein Jurist setzt sich so intensiv und leidenschaftlich mit rechtlichen Sachverhalten auseinander wie er. Dazu ist Laurenz aufmerksamer Beobachter des politischen Tagesgeschehens. Die aktuellen Vorgänge in der Ukraine haben ihn dazu bewegt, einen Beitrag für überzuckert zu verfassen und die völkerrechtliche Gemengelage im fortdauernden Krieg genauer unter die Lupe zu nehmen!

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